Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sehr geehrter Kunde,

 

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen der Firma At Destination UG, nachfolgend „At Destination" abgekürzt und dem Kunden zu Stande kommenden Reiseververmittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

 

1. Vertragsabschluss, Anzuwendendes Recht

 

1.1. Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und At Destination der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

 

1.2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt At Destination den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

 

1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von At Destination ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

 

1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.

 

2. Allgemeine Vertragspflichten von At Destination, Auskünfte, Hinweise

 

2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von At Destination besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.

 

2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet At Destination im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.

 

2.3. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

 

2.4. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet At Destination gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

 

2.5. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist At Destination nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

 

3. Pflichten von At Destination bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

 

3.1. At Destination unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.

 

3.2. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere At Destination bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.

 

3.3. Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann At Destination ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.

 

3.4. Entsprechende Hinweispflichten von At Destination beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.

 

3.5. Eine spezielle Nachforschungspflicht von At Destination besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. At Destination kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.

 

3.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.

 

3.7. At Destination ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.

 

3.8. Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht von At Destination insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.

 

3.9. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist At Destination ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann At Destionation ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - den Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. At Destination kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

 

3.10. At Destination haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.

 

4. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen

 

4.1. At Destination ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungs­bestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen ent­halten. Weitergehende Anzahlungen kann At Destination unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

4.2. Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber At Destination, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und At Destination, in gesetzlicher Weise entspricht, ist At Destination berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB geschieht.

 

4.3. Die Regelung in Ziffer 4.2 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.

4.4. At Destination kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

 

4.5. Der Anspruch von At Dedstination auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 4.2 und 4.3 erfolgt sind.

 

4.6. Einem Aufwendungsersatzanspruch von At Destination gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von At Destination ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder At Destination aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

 

5. Selbstständige Vergütungsansprüche von At Destination

 

Selbstständige Vergütungsansprüche von At Destination gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen von At Destination und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis von At Destination hierauf getroffen werden kann.

 

6. Reiseunterlagen

 

6.1. Sowohl den Kunden, wie auch At Destination trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch At Destination ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flug­scheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

 

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, At Destinationüber dem Kunden erkennbare Fehlern, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung von At Destination bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung von At Destination entfällt vollständig, wenn die in 7.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.

 

7. Pflichten von At Destination bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen

 

7.1. Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung von At Destination auf die Erteilung aller Informa­tionen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der ge­buchten Unternehmen.

 

7.2. Eine Verpflichtung von At Destination zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernimmt At Destination die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

 

7.3. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmens besteht gleichfalls keine Pflicht von At Destination zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

 

8. Haftung von At Destination

 

8.1. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet At Destination bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit DIYOWO gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

 

8.2. Eine etwaige eigene Haftung von At Destination aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

 

8.3. Die Haftung von At Destination ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung von At Destination nicht vertragliche Hauptpflichten von At Destination oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft.

 

9. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber At Destination

 

9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung von At Destination hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.

 

9.2. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen At Destination begründenden Umstände Kenntnis erlangt.

 

9.3. Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.

 

9.4. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.

 

10. Verjährung

 

10.1. An­sprü­che des Kunden ge­gen­über At Destination, gleich aus wel­chem Rechts­grund - je­doch mit Aus­nah­me der An­sprü­che des Kunden aus un­er­laub­ter Hand­lung - ver­jäh­ren in einem Jahr.

 

10.2. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen At Destination begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

 

10.3. Schwe­ben zwi­schen dem Kunden und At Destination Ver­hand­lun­gen über gel­tend ge­mach­te An­sprü­che oder die den An­spruch be­grün­den­den Um­stän­de, so ist die Ver­jäh­rung ge­hemmt, bis der Kunde oder At Destination die Fort­set­zung der Ver­hand­lun­gen ver­wei­gert. Die Ver­jäh­rung von ei­nem Jahr tritt frü­hes­tens 3 Mo­na­te nach dem En­de der Hem­mung ein.

 

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

 

11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und At Destination findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

11.2. Der Kunde kann At Destiantion nur an dessen Sitz verklagen.

 

11.3. Für Klagen von At Destination gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von At Destination vereinbart.

 

11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

 

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und At Destination anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

 

b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.